Leistungen

Nachstehend finden Sie Informationen zu unserem Leistungsspektrum.

Arbeitssicherheit
Arbeitssicherheit

Beratung und Betreuung gem. ASchG und Begleitgesetze

Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) müssen für Arbeitsstätten zur Ausübung des Präventivdienstes Sicherheitsfachkräfte (Fachkräfte für Arbeitssicherheit) bestellt werden. Diese haben die Aufgabe, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten und zu unterstützen.

Mit unserer langjährigen Erfahrung sind wir für diese Aufgaben bestens gerüstet.

Arbeitspsychologie
Arbeitspsychologie

Evaluierung psychischer Belastungen gem. ASchG etc.

Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) können für Arbeitsstätten zur Ausübung des Präventivdienstes entlang der gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation auch ExpertInnen anderer Fachdisziplinen bestellt werden. Die Arbeitspsychologie kann hier insbesondere bei der gesetzlich vorgeschriebenen Evaluierung psychischer Belastungen durch die Verhinderung oder Minimierung arbeitsbedingter psychischer Fehlbelastungen einen entscheidenden Beitrag leisten.

Planen sie dazu mit uns gemeinsam die geeignete Strategie für ihr Unternehmen.

„Energietankstelle“
Energietankstelle

Individuelles Stressmanagement auf Basis modernster Messmethodik

Jeder von uns klagt zeitweilig über psychosoziale Belastungssituationen. Gemeint sind damit zumeist Zustände, die uns unter Druck setzen oder bedrohlich erscheinen. Zudem ist psychischer Stress am Arbeitsplatz seit einiger Zeit in aller Munde.

Zögern sie daher nicht und gestalten Sie mit uns gemeinsam ihr individuelles Stressmanagement, auf Wunsch unter Einbindung präziser physiologischer Daten.

Arbeitssoziologie
Arbeitssoziologie

Gestaltung und Begleitung von Veränderungsprozessen, insbesondere vor dem Hintergrund kultureller Differenzierungen etc.

Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) können für Arbeitsstätten zur Ausübung des Präventivdienstes entlang der gegebenen Gefährdungs- und Belastungssituation auch ExpertInnen anderer Fachdisziplinen bestellt werden. Die Arbeitssoziologie kann hier u.a. bei der Gestaltung und Begleitung von Veränderungsprozessen, speziell vor dem Hintergrund kultureller Differenzierungen wichtige Informationen liefern.

Nützen sie unsere Kenntnisse auch auf diesem Gebiet.

Beauftragtenfunktionen

Brandschutz, Abfallwirtschaft, Gefahrengut

Beauftragte Personen sind für Arbeitsstätten behördlich vorgeschriebene interne oder externe ExpertInnen, die vom Unternehmen beauftragt werden, innerbetriebliche Pflichten und Aufgaben wahrzunehmen.
Zusätzlich zu den Agenden der Arbeitssicherheit, Arbeitspsychologie und Arbeitssoziologie können Beauftragtenfunktionen bezüglich Brandschutz, Abfallwirtschaft und Gefahrgut übernommen werden.

Überprüfungen
Überprüfungen

Gesetzliche Prüfpflichten

Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) und dessen Verordnungen sowie auch der Gewerbeordnung (GewO) müssen Unternehmen eine Reihe von Prüfpflichten einhalten.

Wir sind kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung dieser Vorgaben geht.

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)
Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF)

Die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine ganzheitliche Unternehmensstrategie und umfasst alle gemeinsamen Maßnahmen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz.

Wenn sie den Sicherheits- und Gesundheitsschutz in ihrem Unternehmen über den gesetzlichen Rahmen hinaus erweitern möchten, beraten wir sie gerne dazu.

Arbeitsmedizin
Arbeitsmedizin

Nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) müssen für Arbeitsstätten zur Ausübung des Präventivdienstes ArbeitsmedizinerInnen bestellt werden.

Diese haben die Aufgabe, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Sicherheitsvertrauenspersonen und Belegschaftsorgane auf dem Gebiet des Gesundheitsschutzes, der auf die Arbeitsbedingungen bezogenen Gesundheitsförderung und der menschengerechten Arbeitsgestaltung zu beraten.

Die arbeitsmedizinischen Leistungen werden von uns mit Kooperationspartnern erbracht.

Krisenintervention
Krisenintervention

Außergewöhnlich belastende Ereignisse wie der plötzliche Verlust einer nahestehenden Person, Unfälle  Gewalttaten etc. rufen bei den meisten Menschen starke, vorübergehende Reaktionen hervor. Auch Helfer können von diesen Symptomen betroffen sein. Diese akuten Belastungsreaktionen auf psychischer und physischer Ebene (z.B. Schuldgefühle, Schlafstörungen) sind normale Reaktionen auf derartige Erlebnisse, denn unser Gehirn kann mit der Verarbeitung von belastenden Reizen anfänglich überfordert sein.

Die Krisenintervention erfolgt unmittelbar nach dem Ereignis und versteht sich nicht als Therapie. Sie schließt „das Fenster“ zwischen dem belastenden Ereignis und einer eventuell erforderlichen professionellen psychosozialen Nachbetreuung, welche empfohlen wird, wenn sich Ihre Empfindungen nach einem gewissen Zeitraum nicht wieder normalisiert haben.

Nehmen Sie Ihre Gefühle, Sorgen und Ängste auf alle Fälle ernst und zögern Sie nicht, bei Bedarf Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir verstehen uns als kompetenter Ansprechpartner bei der Akut- und/oder Nachbetreuung im privaten und beruflichen Kontext.

Beratungspraxis

Die aktuelle Zeitqualität, geprägt von Hektik und zunehmender Ungewissheit, kann uns relativ rasch aus dem Gleichgewicht bringen. Die individuelle Beratung zielt darauf ab, Probleme zu klären und gemeinsam Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Dabei werden die Kompetenzen der Klienten gestärkt und die freie Entfaltung der Persönlichkeit auch in schwierigen Lebenslagen gefördert.

Vereinbaren Sie dazu mit uns einen persönlichen Gesprächstermin in unserer Praxis.